Vorsicht vor teuren Servicenummern

Wie in jedem Kontaktanzeigenmarkt findet man auch bei uns immer wieder ein paar schwarze Schafe, die nur Ihr Geld wollen. Hierzu werden oftmals kostenpflichtige Service-Nummern wie 0900 verwendet, aber auch so genannte Premium-SMS , wo Sie pro versendeter SMS oftmals 1,99 Euro zahlen dürfen. Die Nummern werden hierbei oft mit Bindestrich oder Leerzeichen getrennt, so dass es nicht offensichtlich ist, dass es sich um eine solche Mehrwertnummer handelt. Solche Nummern müssen immer mit einer Preisangabe beworben werden, was jedoch häufig bewusst weggelassen, im Text verschlüsselt oder zusammenhanglos am Ende des Textes versteckt wird.

Wir weisen Sie darauf hin, dass dies gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt. Wir arbeiten mit keinem dieser Anbieter zusammen. Sobald wir von einem solchen Missbrauch unseres Angebotes erfahren, leiten wir entsprechende Gegenmaßnahmen ein.

Was am besten wirkt?

Sie können dies der Bundesnetzagentur melden. Diese haben umfangreiche Befugnisse, um dem Missbrauch Einhalt zu gebieten, die von der Abmahnung über Rufnummerentzug bis hin zu hohen Bußgeldern gehen. Die Meldung eines solchen Missbrauchs ist denkbar einfach:

Sie finden die Internetseite der Bundesnetzagentur mit umfangreichen Informationen hierzu unter:

http://www.bundesnetzagentur.de

Die Bundesnetzagentur hat eine Fax-Nummer und E-Mail-Adresse für Geschädigte durch Rufnummern-Spam eingerichtet:

Fax:

06321 / 934-111

Mail:

rufnummernspam@bnetza.de

Anschrift:

Bundesnetzagentur
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67433 Neustadt

Die Bundesnetzagentur auch eine 0900er Suchmaschine eingerichtet, über den Sie den Betreiber der Nummer sofort ermitteln können:

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp

Und so gehts:

Leiten Sie die vollständigen Werbemails mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreitung an die Bundesnetzagentur. Sie können die Beschwerde anonym einreichen, die Bundesnetzagentur geht jedem Hinweis nach, besser ist jedoch mit Ihren Kontaktdaten, falls noch Rückfragen notwendig sind. Das ist schon alles, ist also kein großer Aufwand, dafür aber hoffentlich mit viel Wirkung. Voraussetzung eines Einschreitens der Bundesnetzagentur ist dabei die gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern. Wenn sich also keiner meldet, kann die Bundesnetzagentur nichts machen. Der betroffene Verbraucher darf zudem in keiner Geschäftsbeziehung zum Absender stehen und vorher auch keine Zustimmung erteilt haben.

Je mehr Betroffene hiervon Gebrauch machen, desto schneller sind solche schwarzen Schafe weg.

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